Aus kontrolliert biologischem Anbau.
Aufgrund der Novel Food Verordnung kein Lebensmittel! Einjähriger Beifuß (Artemisia Annua) wird von der EU als Novel Food eingestuft und ist daher nicht als Lebensmittel zugelassen. Novel Food sind neuartige Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.